Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Anwendungsbereich und Geltung

GILOMEN Informatik GmbH, Industrieweg 5, 3426 Aefligen («GI»), offeriert als spezialisierter Anbieter IT-Lösungen und Services:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von GI zu ihren Kunden («Kunde»). Beide Vertragsparteien sind jeweils «Partei», zusammen «die Parteien». Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GI und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von GI ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von GI nicht im Widerspruch stehen.

GI behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Bei Widersprüchen unter den Bestimmungen gilt folgende Rangfolge der Dokumente in absteigender Reihenfolge:

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden seitens GI und auf Basis der Offerte von GI zustande. Sofern GI eine Auftragsbestätigung erteilt hat, kommt der Vertrag durch diese zustande. Offerten der GI stellen keine Garantieerklärung bezüglich Verfügbarkeit, Liefertermine oder anderer in der Offerte aufgeführter Services dar. Bestellungen können durch den Kunden per Telefon oder direkt per E-Mail getätigt werden.

Die konkreten Services werden über die Servicebeschreibung, welche im Servicekatalog
ersichtlich ist, vereinbart. Hierin sind alle Details zu Umfang und Gegenstand der jeweils vereinbarten Services enthalten.

Der Vertragsschluss steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Hard- / Software beim Hersteller.

3. Verfügbarkeit und Erfüllungszeitpunkt

a) Services

Die jeweils aktuell geltenden Verfügbarkeiten für GI CLOUD und Managed Services finden sich, sofern nicht anderweitig vereinbart, im betreffenden Servicekatalog. Die dort angegebenen Verfügbarkeiten sind als Richtwerte zu betrachten und stellen keine verbindlichen Service Levels dar. GI behält sich Änderungen der Verfügbarkeiten vor und wird die Information dazu entsprechend anpassen.

b) Infrastrukturen

Die von GI gelieferte Infrastruktur ist vom Kunden nach Lieferung sofort zu prüfen, etwaige Mängel sind der GI unverzüglich schriftlich detailliert, spätestens jedoch innert 5 Tagen, anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige seitens des Kunden gilt die gelieferte Infrastruktur als genehmigt («Systemabnahme»). Unwesentliche Mängel, also solche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Infrastruktur nicht wesentlich beeinträchtigt, stehen einer Systemabnahme nicht entgegen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlusts der Lieferung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.

4. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Spesen und Reisekosten sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zulasten des Kunden.

Die Rechnungsstellung erfolgt auf folgende Weise:

5. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von GI 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Postkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. GI kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GI ohne weitere In Kenntnissetzen des Kunden berechtigt, alle Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden. Insbesondere ist GI berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend zu machen.

Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von GI angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist GI berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

Alle Forderungen von GI, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von GI nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von GI an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, GI zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

Checks werden von GI nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

6. Verrechnung/Retentionsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von GI zu
verrechnen.

Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

7. Subunternehmer

GI behält sich vor, zur Erbringung der Cloud Services und Managed Services Subunternehmer, insbesondere Anbieter von Hosting-Infrastruktur / Cloud Hosting, Schnittstellen von Drittparteien sowie Unterauftragnehmer zur Erfüllung der Bereitschafts- und Reaktionszeiten beizuziehen. GI ist allein für die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die des Datenschutzes, durch die Unterauftragnehmer verantwortlich und wird diese entsprechend instruieren.

8. Rücksendung von Hardware

Eine Rücksendung von Hardware durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von GI und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Hardware hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Sie muss in jedem Fall spätestens innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum erfolgen. Für geöffnete Hardware ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

GI verpflichtet sich, in der Infrastruktur, die ihr gehört und auf die er Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen. GI verpflichtet sich, zur Sicherheit der eigenen Systeme und der Serviceleistung, die wirtschaftlich zumutbaren und die entsprechend dem aktuellen technischen Stand verhältnismässigen technischen und organisatorischen Massnahmen zu treffen. GI beabsichtigt, die Services, soweit möglich, störungsfrei und ohne Unterbruch zu erbringen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert GI seine Kunden so rasch wie möglich entweder per E-Mail oder über eine Nachricht auf seiner Webseite. Erbringt GI kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. GI ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird GI den Kunden rechtzeitig informieren.

GI übernimmt keinerlei Gewähr für Auswahl, Konfiguration, Einsatz und Gebrauch, Eignung für Marktgängigkeit, Kompatibilität, insbesondere zu Fremdsystemen, sowie für Funktionalität und / oder Zweckmässigkeit der Software oder für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Services und Infrastrukturen.

Soweit die Software-Elemente frei verfügbarer Software («Open Source») enthält, übernimmt GI keinerlei Gewährleistung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass GI keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Hardware vornimmt.

Die Gewährleistung von GI für die von ihr gelieferten Hardware bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller/Lieferanten geltend zu machen. GI verpflichtet sich insoweit, allfällige eigene Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

Der Kunde hat einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung GI schriftlich detailliert, spätestens jedoch innert 5 Tagen, anzuzeigen und kann GI eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde zurücktreten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Vergütungen ist bei einem Rücktritt ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung;

b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;

c) zweckwidrige Benutzung der Hard- / Software;

d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;

e) natürliche Abnutzung;

f) Transport, unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;

g) Modifikationen oder Reparaturversuche;

h) äussere Einflüsse, insbesondere aber nicht beschränkt auf, Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere Unwetter, Arbeitsunterbrechungen, Stromausfälle, Unfälle, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufruhr oder andere schwere Unruhen, Tod, Krankheit, Pan- und Epidemien) sowie andere Gründe, welche weder von GI noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind («Höhere Gewalt»).

i) Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch GI auf Kosten des Kunden.

In jedem Falle hält sich der Kunde an die von GI bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewährleistungen.

10. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten einzuhalten:

a) Die ihm bzw. den Benutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Unbefugte schützen und nicht an unberechtigte Benutzer weitergeben. Der Kunde sollte in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten und sämtliche Passwörter in regelmässigen Abständen ändern und so gestalten, dass man diese nicht leicht ermitteln kann.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Einwilligung der jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten bearbeitet und kein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.

c) Vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

d) Bei einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Support- und Maintenance der GI den Einsatz zu entschädigen.

e) Die von ihm berechtigten Benutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Dienste hier aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

f) Die Cloud nicht durch Unbefugte nutzen zu lassen oder Unbefugten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Softwareapplikationen oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräussern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor
allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

g) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Services oder Infrastrukturen durch Unbefugte oder durch Unbefugte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde GI den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

h) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde an GI auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Benutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

i) Der Kunde hat die Daten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen sowie durch regelmässige Backups zu sichern und vor Verlust zu schützen, soweit dies nicht Bestandteil der Managed Services oder von GI CLOUD ist.

j) Der Kunde ist verantwortlich für Betriebsfähigkeit und Sicherheit von allen Bestandteilen seiner IT-Infrastruktur. Der Kunde hat sich für die Sicherheit der eigenen Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Der Kunde stellt sicher, dass er nicht durch seine eigene Softwaregefahrenquellen verbreitet, die die Serviceleistung von GI oder Dritten stören können.

k) Der Kunde hat Störungen oder Mängel so rasch wie möglich anzuzeigen. Die für den Fernzugriff erforderliche Internetverbindung sowie deren störungsfreie Funktionsweise und Zugriff wird der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde hat das Archivieren und Verbreiten von Computerviren zu unterlassen. Die Verbindung von sämtlichen Endgeräten zur GI CLOUD Infrastruktur erfolgt per SSL/TLS-Verschlüsselung.

11. Haftung

Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, haftet GI weder für direkte Schäden, die leicht fahrlässig oder fahrlässig verursacht wurden, noch für indirekte Schäden und / oder Folgeschäden, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, Funktionsunterbrüche, Nutzungsausfall, Geschäfts- und / oder Umsatzverluste, Beschädigung, Verfügbarkeit der Daten, Verlust oder nicht-autorisierten Zugang zu Daten, Ansprüche aus Verletzung von Eigentum- Urheberrechten oder anderen Immaterialgüterrechten sowie andere indirekte oder Folgeschäden. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden, welche durch Malware (Viren, Trojaner, Ransomware, Drittsoftware etc.)
verursacht werden.

GI übernimmt keine Haftung für die Stabilität der Datensicherungslösung und haftet nicht, falls aufgrund eines Fehlers in der Datensicherungslösung oder anderen äusseren Einflüssen ein Datenverlust entsteht.

Die Haftung von GI für deren Hilfspersonen und der von GI beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. GI übernimmt keinerlei Haftung für Drittprodukte oder Dienstleistungen Dritter sowie Open Source Software. Insoweit finden ausschliesslich deren Lizenz- und Haftungsbedingungen Anwendung.

Vorliegende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Vorbehalten bleibt die Haftung der Parteien für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Vorbehalten bleiben ferner Ansprüche aus Produktehaftpflicht und für Personenschäden

GI verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

Ist GI an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag aufgrund Höherer Gewalt verhindert, so ist sie für die Zeit, während welcher das Ereignis der Höheren Gewalt andauert, sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflichten befreit und haftet dem Kunden nicht für allfällige, aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflichten resultierende, direkte oder indirekte Schäden.

Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von Höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern es sich nicht um behördliche Massnahmen handelt.

GI haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die gespeicherten Inhalte und Daten und stellt GI von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus Rechtsverletzungen durch die von ihm gespeicherten Daten resultieren, frei und hat die Kosten zu ersetzen, die GI wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, GI von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Ansprüchen Dritter, freizustellen und schadlos zu halten, insbesondere von Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten, Verlusten oder Aufwendungen, die sich aus der grob- und leichtfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der in diesen AGB festgelegten Pflichten und/oder aus den Verantwortlichkeiten, Pflichten, Zusicherungen und Gewährleistungen des Kunden Dritten gegenüber ergeben. Die Freistellungspflicht umfasst auch Ansprüche Dritter aus Verletzung von Eigentums-, Urheberrechten oder anderen Immaterialgüterrechten. Die Entschädigungspflicht des Kunden besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

Sämtliche Ansprüche gegen GI verjähren sechs Monate nach Systemabnahme bzw. Leistungserbringung.

12. Rechte an Arbeitsergebnissen und Immaterialgüterrechte

GI behält sich jederzeit eine Weiterentwicklung der Software, insbesondere das Entfernen und Ersetzen von Funktionen vor. Das Eigentum und die Immaterialgüterrechte an den von GI im Rahmen der vertraglichen Leistung geschaffenen Arbeitsergebnissen stehen vollumfänglich und ausschliesslich GI zu.

Auf die Nutzung der Software durch den Kunden finden die jeweiligen Lizenzbedingungen Anwendung.

Eigentum und Urheberrechte, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an der Software bleiben bei GI. GI gewährt dem Kunden eine gebührenfreie, nicht-exklusive, weltweite, nichtübertragbare, zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Software, insoweit und für den Zeitraum, wie der Kunde die Lizenzgebühren dafür gezahlt hat.

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung Eigentum- Urheberrechten oder anderen Immaterialgüterrechten, so wird der Kunde GI schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. GI wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern.

13. Wiederausfuhr von Hardware

Die Wiederausfuhr von Hardware unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen. Insbesondere zu berücksichtigen sind die schweizerischen (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbständig über die einschlägigen Aussenhandelsvorschriften und Exportkontrollbestimmungen zu erkundigen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Aussenwirtschaftsbehörden vor einem Export der Hardware selbst einzuholen.

Jede Weiterlieferung von Hard- / Software durch Kunden an Dritte darf nur erfolgen unter der Bedingung der Kenntnis und vorab Genehmigung von GI und bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Wird GI belangt, weil der Kunde für die von GI gelieferten Hardware die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde GI dafür
vollumfänglich schadlos zu halten.

14. Weiterverkauf und Weitervermittlung

Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Services sowie Soft- und / oder Hardware an Dritte weiterzuverkaufen und / oder weiter zu lizenzieren bzw. die Services der GI weiter zu vermitteln.

15. Vertraulichkeit

Jede Partei wird alle ihr ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieser AGB zur Kenntnis gelangten Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere, Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie diese Bedingungen («geheime Informationen») der anderen Partei strikt geheim halten und solchen Personen, deren Kenntnis von solchen Informationen zur Vertragsdurchführung nicht erforderlich ist, sowie von den Parteien nicht vertragsgemäss eingesetzten Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern («Unbefugten») nicht zugänglich machen und die geheimen Informationen vor unerlaubtem Zugriff schützen. Die Parteien stellen sicher, dass die Personen, die Zugriff haben auf geheime Informationen entsprechenden Vertraulichkeitsvorschriften unterliegen. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus. Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder in nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn GI gesetzlich verpflichtet wird, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren.

16. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit des Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (Stand am 1. September 2023), SR 235.1 und seine Ausführungsbestimmungen einzuhalten.

GI wird die personenbezogenen Daten des Kunden, zu denen GI im Rahmen der Leistungserbringung Zugang hat, nur zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden verwenden. Insbesondere wird GI die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, sie für eigene Zwecke nutzen oder ausserhalb der Schweiz transferieren. Etwas anderes gilt, wenn ein Datentransfer durch die Cloud-Struktur des Kunden bedingt ist. Ein solcher Datentransfer ist Verantwortung des Kunden. Dieser verpflichtet sich, entsprechende datenschutzrechtliche und vertragliche Vorkehrungen dafür zu treffen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten wird GI die sich in ihrem Einflussbereich befindenden personenbezogenen Daten löschen. GI verpflichtet sich, die nach dem Stand der Technik erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Sicherung der Daten zu treffen.

Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Datenschutzregelungen im Vertragsverhältnis mit seinen Kunden zu treffen und seine Kunden über die Bearbeitung und Weitergabe von Endkundendaten durch GI zu informieren sowie erforderlichenfalls entsprechende Einwilligungen einzuholen. Der Kunde ist allein für die Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich (einschließlich Auskunft, Berichtigung, Vernichtung, Sperrung).

GI weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend zu gewährleisten ist. Unbefugte können auf unverschlüsselt im Internet veröffentlichte oder übermittelte Daten zugreifen. Der Kunde ist selber dafür zuständig, die von ihm im Internet verwendeten Daten zu verschlüsseln oder sonst wie zu schützen. GI ist dazu nicht verpflichtet. Hiermit wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die IT-Mitarbeitenden der GI die auf den Servern gespeicherten Inhalte – auch die Inhalte der Daten – theoretisch jederzeit einsehen können. Auch andere Internetteilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

17. Referenznennung

Der Kunde stimmt zu, dass GI den Kunden gegenüber anderen potentiellen Kunden erwähnen und ihn auf Referenzlisten führen darf.

18. Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Der Vertragsbeginn bestimmt sich für alle Verträge nach Ziffer 2.

Die minimale Vertragsdauer für Verträge über GI CLOUD und Managed Services beträgt 24 Monate. Diese Verträge können erstmalig nach den ersten 24 Monaten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Vertragsende gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich jeweils automatisch um 1 Jahr, soweit er nicht mit der dreimonatigen Frist vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zehn Tagen behebt.

19. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus diesen AGB können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von GI übertragen werden.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (Stand am 1. Juli 2022, hiernach IPRG, SR 291) sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“).

Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für GI sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Burgdorf BE. GI ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Aefligen, September 2023

Service Desk